Autonomie am Lebensende: Ein Diskurs über Sterbehilfe
In einem tiefgreifenden Dialog erörtern der Arzt und Psychotherapeut Herr Schimpf und der Rechtsanwalt Herr Rudolph die komplexen Facetten der Freitodbegleitung in Deutschland. Das Gespräch verknüpft medizinische Erfahrung mit juristischer Expertise und beleuchtet die ethischen Herausforderungen eines selbstbestimmten Lebensendes.
1. Biografische Wurzeln und Motivation
Das Thema Sterbehilfe ist für beide Protagonisten tief in ihrer Berufsbiografie verwurzelt. Herr Schimpf berichtet, dass er bereits als Medizinstudent mit dem Sterbewunsch von Patienten konfrontiert wurde – ein Thema, auf das die klassische ärztliche Ausbildung bis heute kaum vorbereitet. In der täglichen Praxis ist die Differenzierung zwischen einem ernsthaften Suizidwunsch und einer situativen rhetorischen Äußerung oft schwierig.
Herr Rudolph erläutert seinen Weg zum assistierten Suizid über seine Mutter, die bereits in den 1990er Jahren Mitglied in der DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben) war. Diese familiäre Auseinandersetzung prägte sein heutiges Engagement. Seit der historischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 ist er als juristischer Freitodbegleiter tätig, um Menschen einen würdevollen Abschied in der Heimat zu ermöglichen.
2. Der rechtliche Rahmen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein zentraler Pfeiler des Gesprächs ist die juristische Neubewertung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom Februar 2020. Herr Rudolph betont die Tragweite dieses Urteils für die Autonomie am Lebensende:
- Persönlichkeitsrecht: Das Gericht leitet aus der Menschenwürde ein umfassendes Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ab.
- Straffreiheit der Beihilfe: Da die Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu – also die Bereitstellung der Mittel – nicht sanktioniert werden.
- Voraussetzungen: Die Entscheidung muss autonom, wohlüberlegt und frei von äußerem Druck sowie akuten psychischen Störungen getroffen werden, welche die Urteilsfähigkeit einschränken könnten.
3. praktische Umsetzung
Herr Rudolph beschreibt detailliert das Verfahren einer begleiteten Selbsttötung, wie es als „Gießener Modell“ praktiziert wird. Dieses Vorgehen folgt einem strengen Vier-Augen-Prinzip zwischen Mediziner und Jurist:
- Vorbereitung: Nach einem Antrag bei der DGHS prüfen die Begleiter medizinische Unterlagen und evaluieren bei Hausbesuchen die soziale Umgebung sowie die kognitive Entscheidungsfähigkeit.
- Der medizinische Akt: Ein Arzt legt einen venösen Zugang. Das Sterbemittel Thiopental wird angeschlossen, doch die entscheidende Tatherrschaft liegt beim Patienten: Er muss das Rädchen an der Infusionsleitung selbst aufdrehen.
- Rechtliche Absicherung: Der Vorgang wird lückenlos dokumentiert. Nach dem Tod wird die Kriminalpolizei informiert, um Fremdverschulden durch die lückenlose Protokollierung zweifelsfrei auszuschließen.
4. Demografie und Motive: Warum Menschen gehen wollen
Die Analyse der Sterbewünsche korrigiert gängige Klischees. Nicht primär körperliche Schmerzen, sondern psychosoziale Faktoren sind oft ausschlaggebend:
- Lebenssattheit: Viele Klienten über 70 empfinden eine tiefe Müdigkeit gegenüber dem Leben, wenn Mobilität und Sinne schwinden.
- Einsamkeit: Der Verlust des Lebenspartners wiegt oft schwerer als körperliche Gebrechen.
- Multiple Erkrankungen: Nur etwa 10 % der Fälle betreffen schwere, austherapierte Leiden wie Krebs.
5. Prävention und die Kraft der Gemeinschaft
Trotz der Befürwortung der Freitodbegleitung betonen beide die Wichtigkeit der Suizidprävention. Herr Schimpf bringt seine Erfahrung mit Selbsthilfegruppen ein und vertritt die Ansicht, dass Gemeinschaft Einsamkeit lindern und Suizidgedanken transformieren kann. Die Freitodbegleiter agieren nicht dogmatisch; das Aufzeigen medizinischer Perspektiven führt oft dazu, dass Menschen von ihrem Sterbewunsch Abstand nehmen und zurück zu einer gesteigerten Lebensqualität finden.
6. Gesellschaftliche und institutionelle Kritik
Im Dialog wird deutliche Kritik an bestehenden Strukturen geübt. Herr Schimpf bemängelt den fehlenden Mut in der Ärzteschaft, während Herr Rudolph Hausverbote für Sterbebegleiter in konfessionellen Pflegeheimen (z. B. Caritas) als unzeitgemäß und widersprüchlich zum Patientenwillen kritisiert.
7. Fazit: Die beruhigende Wirkung der Option
Das Gespräch schließt mit einer philosophischen Note: Das Wissen um eine „Notbremse“ nimmt die Angst vor dem Alter. Ziel ist eine Sterbekultur, die sich am sokratischen Ideal orientiert – ein Abschied in Würde, im Kreise von Angehörigen, ohne die Angst vor einem qualvollen Ende.
